Im übrigen hast du als Geschädigter FREIE Wahl des Gutachters und der Werkstatt.
Auch ein Anwalt wäre möglich um bei der Durchsetzung von Ansprüchen zu helfen.
Wenn der Unfallgegner Werkstattbindung in seinem Vertrag hat um Geld zu sparen gilt das nur für ihn selbst.