Eine Frage an die Kollegen aus Deutschland.
Lt. ÖAMTC sind die Warneinstellungen für Radageräte im Navi bei euch verboten.
Auszug von der Homepage:
"Die Rechtslage in der Schweiz und Deutschland
Alle Geräte, die vor mobilen oder fest installierten Geschwindigkeitsmessstellen warnen, sind verboten. Darunter fallen alle GPS-Navigationsgeräte, die eine Radar-Warn-POI aktiviert haben - also beispielsweise Navigationssysteme und entsprechend ausgestattete Mobiltelefone.
Achtung: Auch Gerätekombinationen eines GPS-Gerätes mit einem Handy oder einem Notebook sind untersagt, wenn sie über eine entsprechende Warnfunktion verfügen.
Strafen: Kann in der Schweiz ein Polizist einem Autofahrer nachweisen, dass die Warn-Funktion aktiviert ist, drohen mindestens 200 Euro Strafe. Ähnliches gilt in Deutschland: Hier droht ein Bußgeld von mindestens 75 Euro. Außerdem dürfen deutsche und Schweizer Polizisten die Geräte sicherstellen und vernichten."
Da ich doch öfters nach Deutschland fahre erlaube ich mir die Anfrage, wie genau es die Polizei bei euch mit den Kontrollen nimmt. Muss ich an der Grenze dann doch die Einstellungen im Navi ändern?   
 
Habt ihr dahingehend schon Erfahrungen gesammelt?
Ich habe es bis gestern ehrlich gesagt nicht gewusst. Muss ich nun damit rechnen, dass ein deutscher Polizist bei meinem R-Link in die Einstellungen schaut´?   Baut der mir dann das R-Link aus und stellt es sicher ?
 Baut der mir dann das R-Link aus und stellt es sicher ?
 
		 
				
	 
									
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 ) (lt. RDAG sind das ca. 2 Std. Arbeit - dafür muss nämlich die Mittelkonsole demontiert werden)
  (lt. RDAG sind das ca. 2 Std. Arbeit - dafür muss nämlich die Mittelkonsole demontiert werden) 
  
 
 , oder auch der gute alte CB-Funk: Auch hier darfst Du einen Sendeverstärker (auch Nachbrenner genannt) nicht Besitzen, da nur 4Watt auf FM erlaubt sind, ob Du es benutzt oder nicht ist irrelevant.
 , oder auch der gute alte CB-Funk: Auch hier darfst Du einen Sendeverstärker (auch Nachbrenner genannt) nicht Besitzen, da nur 4Watt auf FM erlaubt sind, ob Du es benutzt oder nicht ist irrelevant.   Rechtlich ist es so, sobald Du die App auf Deinem Handy hast, hast Du Dein Gerät in einen Zustand versetzt, dass es die Definition Radarwarner erfüllt, ende aus basta (fraglich bleibt, was ist, wenn die App vom Beifahrer genutzt wird
  Rechtlich ist es so, sobald Du die App auf Deinem Handy hast, hast Du Dein Gerät in einen Zustand versetzt, dass es die Definition Radarwarner erfüllt, ende aus basta (fraglich bleibt, was ist, wenn die App vom Beifahrer genutzt wird   ). Anders sieht es mit der Fkt. im R-Link aus, sie ist, ob aktiv oder inaktiv, an Bord. Da das Fzg jedoch eine EU-Typengenehmigung hat, ist dies von oberster Stelle "erlaubt" und vom Nutzer nicht änderbar. Sonst wäre dies ja mal ein toller Ansatz für unsere Öko´s nicht mehr die Hersteller der mit Manipulationssoftware versehenen Fahrzeuge zu verklagen, sondern eben deren Nutzer, nähmlich uns...
 ). Anders sieht es mit der Fkt. im R-Link aus, sie ist, ob aktiv oder inaktiv, an Bord. Da das Fzg jedoch eine EU-Typengenehmigung hat, ist dies von oberster Stelle "erlaubt" und vom Nutzer nicht änderbar. Sonst wäre dies ja mal ein toller Ansatz für unsere Öko´s nicht mehr die Hersteller der mit Manipulationssoftware versehenen Fahrzeuge zu verklagen, sondern eben deren Nutzer, nähmlich uns... 
 
