Welchen Sinn oder Zweck hat dein Beitrag #23 hier mit den Vollzitaten?
Beiträge von Skifan
-
-
Gleiches gilt für die Kennzeichenleuchten, ebenfalls 0815 w5w halogen.
Eigentlich passt es ja nicht zum Thread Titel aber ich will es trotzdem vorschlagen.
Eine legale Möglichkeit für die Kennzeichenbeleuchtung wären die W5W-LED Ultinon Pro6000 von Philips.
Es liegt ein Zertifikat für Deutschland und Österreich bei bzw. kann als Download erworben werden.
Super Licht, habe sie im Kofferraum beim Koleos.
Ich hatte meinerseits im Kadjar damals LED Module mit Zulassung verbaut, diese jedoch nach kurzer Zeit wegen Wassereinbruch und Ausfall von LEDs wieder ausgebaut.
Waren deutlich teurer als beispielsweise die Philips LEDs oben.
-
Der Verlust von Kältemittel läßt sich nicht verhindern, es entweicht beispielsweise durch die Leitungen.
Bis zu 10% Verlust im Jahr gelten als normal.
Nicht selten kommen die Anlagen auch nicht „randvoll“ gefüllt ab Werk, hatte ich beim Koleos.
-
Okay... und mit der 9.0.35... hat das bis zum Schluss jetzt immer funktioniert... ?
Ich kann bei mir schauen, wo finde ich das Menü ohne groß suchen zu müssen?
-
Was meinst du mit Phase 2?
Fahrzeuge mit dem Facelift ab Baujahr 2018
Ob für die Ultinon Pro 6000 noch mit einer ABE rechnen kann was glaubst ?
Die Frage kann dir bestenfalls seriös nur Philips beantworten.
Gibt es denn keine anderen LED's für Abblendlicht welche erlaubt sind ?
Mit Zulassung für den Kadjar sind mir keine bekannt.
Willkommen im Forum!
Benutze bitte in Zukunft die „Bearbeiten“ Funktion um Beiträge beispielsweise zu ergänzen.
Es bläht sonst die Threads nur unnötig auf.
Danke.
Ich wiederhole es gern nochmal für den „HaHa“ Poster, mit nicht zugelassenen Leuchtmitteln erlischt die Betriebserlaubnis.
Die Gefahr erwischt zu werden ist sicher gering jedoch im Falle beispielsweise eines Unfalls, wenn sich jemand im Anschluss das Auto mal genauer anschaut, kann das böse Folgen haben.
-
Gibt es Änderungen/Verbesserungen?
-
Ich kenne beide Anleitungen, der Unterschied ist bei der „Originalen“ wird die komplette Schale ausgebaut (erübrigt somit den Ausbau des Zigarettenanzünders) und bei Inbay wird nur der Zigarettenanzünder herausgezogen.
Wenn du es nach der geposteten „originalen“ Anleitung machst sollte es also kein Problem sein.
-
Jein.

Ein besonderes Verfahren zum „manuellen“ Vorglühen gibt es nicht.
Moderne Diesel glühen vor wenn beispielsweise die Fahrertür geöffnet oder das Fahrzeug entriegelt wird.
-
Damit ist die Betriebserlaubnis ernsthaft in Gefahr solange es dafür keine Zulassung gibt.

Legal wären momentan beispielsweise die W5W aus der gleichen Serie im Einsatz als Kennzeichenbeleuchtung.
Funktionieren auch prima als Kofferraumbeleuchtung.

-
Das ist so nicht ganz richtig, dass es das immer nur auf Wunsch gibt.
Im Prinzip läuft es nach einer Art Ampelsystem.
Da erscheint bei Auftragsannahme in etwa folgendes:
- Rot - ohne das Update/Verbesserung darf Fahrzeug nicht vom Hof
- Gelb - Update/Verbesserung empfohlen
- Grün - Update/Verbesserung auf Wunsch, möglicherweise mit Kosten verbunden