Ergänzung 07 der Richtlinie ECE 48
Auch in Brüssel hat man das Problem erkannt. Die Europäische Union zwingt die Hersteller nun dazu, dafür zu sorgen, dass sämtliche Kleinstreparaturen mit Bordmitteln und anhand der Bedienungsanleitung durchzuführen sein können. Auf den Lampenwechseln wurde aufgrund der Komplexheit häufig in den Bedieungsanleitungen schon gar nicht mehr eingegangen. Die Ergänzung 07 der Richtlinie ECE 48 verpflichtet Hersteller nun, die Scheinwerfertechnik ihrer Neuentwicklungen so zu konstruieren, daß die Lampen ohne Spezialwerkzeug korrekt auswechselbar sind. Die Regelung gilt seit August 2006. Sie wird bestätigt im europäischen 'Certificate of Conformity' (COC), das seit Anfang Oktober 2006 faktisch Bestandteil der Neufahrzeugpapiere ist. Ziel ist es, den Austausch von Glühlampen in Scheinwerfern zu erleichtern.
Danach gilt, dass Leuchten und Scheinwerfer so eingebaut sein müssen, dass die Lichtquelle anhand der Beschreibung in der Bedienungsanleitung mit Bordwerkzeug ausgetauscht werden kann. Aus Sicherheitsgründen sind Xenon-Anlagen und LED-Beleuchtung von der Regelung ausgenommen. Hier können Hochspannungen von bis zu 25.000 Volt lebensgefährlich sein. Daher muß die Werkstatt aufgesucht werden.
Mitführen von Ersatzlampen im Ausland vorgeschrieben:
In Frankreich, Spanien und den Niederlanden ist es Pflicht, Ersatzglühlampen für Scheinwerfer und Beleuchtungseinrichtungen im Fahrzeug mitzuführen. Entsprechende Glühlampen-Ersatzkästen für Fahrzeuge mit H4- und H7-Halogenlicht bietet Hella über den Kfz-Teilehandel an. Die stoßfesten Kunststoffkästen enthalten neben der H4- beziehungsweise H7-Halogen-Glühlampe zwei Ersatzlampen für das Blinklicht in Gelb und in Weiß.