Beiträge von KlaDo

    Das kommt drauf an. Kannst Du in myRenault sehen ob und wie lange du Garantie hast. Bei Neukauf hast Du auch eine Händlergewährleistung von 2 Jahren, Gebrauchtkauf 1 Jahr.


    Hast du ein EU Import dann eher nicht, die ersten Baujahre in old germany konnten Rönno plus Garantie dazu kaufen, später war es inkludiert.

    Habs mal hier im Ort getestet, die die zweite Ausfahrt ist immer noch da. :w0011: Chantalle liebt halt Ihr Schnapsfläschchen.


    Ansonsten lass ich das ja immer im Display mitlaufen, außer wenn ich aamirror mit anderer Navi Software am Start habe.

    @ewoksman


    dabei nutze ich das R Link Navi so gut wie gar nicht. Hier im Umkreis von 50km benötige ich keins und wenn ich weiter fahre meistens über aamirror von einem älteren Handy TomTom Go.


    Einmal eine E mail an Rönno geschickt vor längerer Zeit, auf Antwort warte ich immer noch. :w0002:

    Da habe ich die R Link2 Toolbox gestartet, den Stick rein und dann wurde mir das angezeigt und konnte ziehen. :w0025:
    Vielleicht ward Ihr nicht lieb und es wird euch verweigert. :w0019::w0014:

    Bei meinem habe ich derzeit DAB+ nicht mehr eingeschaltet, geht nur noch FM und das sehr sehr stabil.


    Es kann durchaus sein das man der Meinung ist das DAB rauscht, denn wenn das automatische Umschalten aktiviert ist springt das R Link ja hin und her.
    In der Anzeige kann man das dann sehen und hören kann man das auch denn es ist eine kleine Zeitversats vorhanden.


    Nochmals zum DAB, da hatte kein Update je eine wesentliche Verbesserung herbeigeführt, da waren immer Abbrüche. Gehe ich hin und drehe am Sender, 8o , da mal rauf und wieder runter,
    ist DAB dann wieder sofort da.

    Ergänzung 07 der Richtlinie ECE 48


    Auch in Brüssel hat man das Problem erkannt. Die Europäische Union zwingt die Hersteller nun dazu, dafür zu sorgen, dass sämtliche Kleinstreparaturen mit Bordmitteln und anhand der Bedienungsanleitung durchzuführen sein können. Auf den Lampenwechseln wurde aufgrund der Komplexheit häufig in den Bedieungsanleitungen schon gar nicht mehr eingegangen. Die Ergänzung 07 der Richtlinie ECE 48 verpflichtet Hersteller nun, die Scheinwerfertechnik ihrer Neuentwicklungen so zu konstruieren, daß die Lampen ohne Spezialwerkzeug korrekt auswechselbar sind. Die Regelung gilt seit August 2006. Sie wird bestätigt im europäischen 'Certificate of Conformity' (COC), das seit Anfang Oktober 2006 faktisch Bestandteil der Neufahrzeugpapiere ist. Ziel ist es, den Austausch von Glühlampen in Scheinwerfern zu erleichtern.
    Danach gilt, dass Leuchten und Scheinwerfer so eingebaut sein müssen, dass die Lichtquelle anhand der Beschreibung in der Bedienungsanleitung mit Bordwerkzeug ausgetauscht werden kann. Aus Sicherheitsgründen sind Xenon-Anlagen und LED-Beleuchtung von der Regelung ausgenommen. Hier können Hochspannungen von bis zu 25.000 Volt lebensgefährlich sein. Daher muß die Werkstatt aufgesucht werden.


    Mitführen von Ersatzlampen im Ausland vorgeschrieben:
    In Frankreich, Spanien und den Niederlanden ist es Pflicht, Ersatzglühlampen für Scheinwerfer und Beleuchtungseinrichtungen im Fahrzeug mitzuführen. Entsprechende Glühlampen-Ersatzkästen für Fahrzeuge mit H4- und H7-Halogenlicht bietet Hella über den Kfz-Teilehandel an. Die stoßfesten Kunststoffkästen enthalten neben der H4- beziehungsweise H7-Halogen-Glühlampe zwei Ersatzlampen für das Blinklicht in Gelb und in Weiß.