Beiträge von Cheesy

    Mir hat mein Händler damals gesagt, dass es ca. bis 8000km dauert und dann nochmal ein Leistungszuwachs bzw. erst die vollständige Leistung zur Verfügung steht und spürbar ist... und sich der Verbrauch dann etwas senken wird...
    Ist also scheinbar km-abhängig geregelt und/oder in Zusammenhang mit anderen Parametern der etlichen verbauten Sensoren...

    Hat jemand irgendwelche Gedanken was ich noch machen kann? Gibt`s Wege wieder 2. Software zu installieren. Wäre schön das Problem zu lösen.((((

    Hallo,
    und herzlich willkommen bei uns im Kadjar-Forum :)


    Das ist natürlich ärgerlich... eine Lösung dafür fällt mir leider nicht direkt ein... Aber es gibt definitiv einen Weg zurück zur V2.x … RLink2 Software Upgrade von V2.2xx auf V3.3xx inkl. Android-Auto


    Also man muss zuerst zurück auf "Factory-Version" und dann wieder nach und nach updaten... Ich würde dann aber einfach mal die offizielle 2.2.19.300 versuchen - vielleicht löst diese dann letztendlich auch deine Probleme und es sollte alles wieder funktionieren wie gewohnt :thumbsup::) Aber ist halt dann wieder ohne Android-Auto ^^


    LG

    Wo könnte da noch der Fehler sein, dass keine Werte angezigt werden?

    Hallo,


    echt eigengartig... welchen OBD Bluetooth- oder USB-Stecker hast du? macht der vielleicht Probleme... :huh:?(
    Die RadNav-Versionen haben nichts direkt zwingend was mit der installierten Version b. Kadjar zu tun, sondern eher mit dem Baujahr... Ich nehme z.B. immer die RadNav V1.6 - auch jetzt nach dem Update auf RLink V7.x ...


    LG

    Hallo Thomas,
    ja, hab da auch schon alles erlebt bei den verschiedenen Händlern...
    manche machen auch z.B. 50 oder gar 100 km frei... andere wollen "genau" das im Tank, wie das Fahrzeug übergeben wurde und wieder andere ist es egal...


    Wie Skifan auch gemeint hat, am besten nachfragen - Fragen kostet ja nix - also hier sicherlich nicht, aber ich meine auch beim betreffenden Händler... :D^^:)


    In deinem konkreten Fall ist das natürlich schon eine berechtigte "Streitfrage"...


    LG