Na zum Glück gibt es hier noch Mitglieder, die einem den Thread erklären. 
Danke dafür. 
Aber vielleicht sollte man Beiträge
- Lesen
- Verstehen
Von sinnlos war in meinem Beitrag keine Rede, sondern dass ich den Sinn nicht wirklich verstehe.
Schreibe es nochmal, wenn man die Kühlflüssigkeit nicht mit beispielsweise Wasser auffüllt senkt man auch den Frostschutz nicht.
Das bedeutet, dass das System für die besagten 5 Jahre ODER 150.000km (wie gehabt bei Renault und anderen, je nachdem was zuerst eintritt) im Prinzip wartungsfrei ist.
Aussagen, dass der TÜV den Frostschutz der Scheibenwaschanlage prüft sind einfach Quatsch.
Es wird lediglich die Funktion geprüft.
Für die Besserwisser, Haarspalter und Worte-auf-die Goldwaage-Leger:
Ja, man fällt durch wenn man bei -30°C das Auto dem TÜV/DEKRA vor die Halle stellt und kein Frostschutzmittel im Wischwasser hat.
2006 wurde in die StVO die Pflicht aufgenommen, dass Wischwasser Frostschutzmittel enthalten muss.
Vier Jahre später entschieden Richter des OLG Oldenburg das als „zu unbestimmt“ woraufhin der Absatz geändert und präziser wurde jedoch das Frostschutzmittel außen vor blieb in der StVO.