Nein, das ist eben nicht richtig.
Der Händler mit Werkstatt fungiert als eigenständiges Unternehmen und ist damit in erster Linie seiner eigenen Arbeit verpflichtet.
Auch wenn er sich an eine Marke „bindet“.
Wie oft haben wir hier schon von unfähigen Werkstätten gelesen, die es nicht fertig gebracht haben, bereits von Renault zur Verfügung gestellte Lösungen umzusetzen bzw. nicht einmal davon wussten.
Ich kann auch in diesem konkreten Fall keine Schuld von Renault als Hersteller erkennen, wenn die Werkstatt einen Schaden an der Plastik verursacht hat.