denn bei Orginalteilen denke ich nicht das ich eine ABE brauche , sondern das die Teile eine Eintragung in den Papieren haben. Ist ja kein Zubehör vom Drittanbieter sondern von Reanault selber...
Eher nicht.
Bei keinem Autohersteller sind alle aus dem „eigenen“ Zubehör erhältlichen Räder in den Papieren vermerkt.
In diesem Fall hat ganz klar der Händler geschlampt.
Persönlich wurden mir beispielsweise für meine Java-Felgen aus dem Zubehör die entsprechenden Dokumente mit übergeben.
Und diese liegen im Handschuhfach, wo sie auch hingehören.
Aber wie ich sehe, gibt es da verschiedene Meinungen dazu.
Ich bleibe dabei, dass es nicht Aufgabe des TÜVs ist, entsprechende Unterlagen zu besorgen im Rahmen einer Prüfung. Dass er es könnte ist eine andere Sache.
Fakt ist, fand die Überprüfung beim Händler statt ist es ein Armutszeugnis für Prüfer und AH.