soweit ich hier in Ö gehört habe fällt folgender "lustiger" satz: bei beigebrachtem öl keine garantie, auch wenn es das "passende" ist
Nicht nur in Ö, ich habe das Gleiche auch in D gehört und auch schon was dazu geschrieben.
Es ging bei mir zwar nicht um den Kadjar direkt sondern um ein anderes Renault Modell.
Man hätte mir das Öl eingefüllt, da gab es keine Diskussion aber im Falle eines Motorschadens egal welcher Art würde dann die Garantie nicht mehr greifen.
Mein bereits geschriebenes Fazit:
Wer eine Garantie gibt legt eben auch die Konditionen fest.
Deswegen vorher erkundigen bzw. nachlesen was Sache ist.
Und wenn ich hier lese im Forum, wieviele unterschiedliche Konditionen es da gibt - ist das eben sehr wichtig.
