Beiträge von Schibbahner

    Also, meine Meinung: Aufgrund der Tatsache, dass man dir jetzt doch einen Leihwagen zur Verfügung stellt (obwohl sie es tatsächlich ja nicht müssen), würde ich wegen der paar Euro Benzinkosten jetzt nicht wirklich noch eine Diskussion mit dem AH anfangen. Der Service in deinem AH taugt nichts, keine Frage, aber letztendlich ist es ja auch in deinem Interesse, das es voran geht. Zudem fährst du ja über den Zeitraum um einiges günstiger mit der Elektrokiste :D .

    Leasing mit Vollservice und es gibt KEINEN kostenlosen Leihwagen? Den bekomm ich als normaler Käufer doch schon.

    Das ist dann aber Service deines Autohauses, die Mobilitätsgarantie (die nichts mit dem Full-Service zu tun hat) funktioniert vertraglich seitens Renault offiziell und bedauerlicherweise genauso, wie @Solitsnake es geschrieben hat.


    Ich würde mir vom AH schriftlich geben lassen, wann du den Schaden (inkl. Datum) gemeldet hast, das du keinen Termin vor dem 04.09. bekommst und sie dir gesagt haben, das du bedenkenlos weiterfahren kannst. Vielleicht ändert sich bei deinen Anforderungen ja die Gesinnung deines AH und die machen dir einen Alternativ-Vorschlag.
    Renault in Brühl wird sich da rausreden und dir mitteilen, dass solche Dinge im Ermessen des AH liegt. Diese Fälle kenne ich leider zuhauf aus dem Megane4 Forum.
    Beim EDC kannst du davon ausgehen, dass das Fahrzeug länger in der Werkstatt bleiben wird. Fehleranalyse, ggf. Getriebe erst öffnen, damit die richtigen Ersatzteile bestellt werden.

    Und wenn die Autohäuser schon sagen, ich lasse die Finger davon, Renault zahlt nicht, dann läuten die Alarmglocken.

    Ob Renault dem Autohaus die Kosten erstattet oder nicht, kann dir letztendlich egal sein. Erteile deinem Autohaus, wo du das Fahrzeug gekauft hast, eine Mängelrüge, kurz und sachlich mit allen zu behebenden Mängeln inkl. angemessener Fristsetzung (ganz wichtig). Am besten direkt an die Geschäftsleitung. Erwähne, wie bereits schon empfohlen, dass du sonst die Rückabwicklung über den rechtlichen Weg einleiten wirst.
    Ab sofort alles schriftlich geben lassen, einschließlich Kopien von sämtlichen Fehler- & Reparaturberichten, letzteres geben die zwar manchmal ungern raus, aber drauf bestehen..

    Ansonsten gilt in der Regel alle 30.000km oder zwei Jahre der reguläre Ölwechsel.

    Ergänzend vielleicht noch zu erwähnen, das bei Überschreitung von 15.000km innerhalb eines Jahres, der Ölwechsel bei der jährlichen Wartung dann oftmals vorgezogen wird, da man ja im 2. Jahr die 30.000 überschritten hätte.