Beiträge von Don Flens

    Das ist wohl fast immer so das mehr Technik und Spielerein im Auto verbaut sind als man braucht , aber das ist bei den Paketen immer so gewollt.


    Gruß Don Flens

    Ferndiagnose ist immer so ne Sache , wenn du aber in einem Automobilclub bist kannst du dir einen Techniker nach Hause holen. Sonst ist nur zu Raten das du mit dem Wagen ins freundliche fährst und es schnellstens prüfen lässt.
    Könntest ja mal deine Fahrzeugeckdaten in die Signatur schreiben , dann können dir die mit gleichem Fahrzeug ggf besser helfen , denn es gibt schon mal Unterschiede zwischen Schaltwagen und Automatik , genau wie es Unterschiede zwischen Benziner und Diesel gibt.


    Gruß Don Flens

    Bitte genau lesen und auch richtig verstehen.
    Wenn der Händler mich VOR dem Update darauf hinweist, dass es im Ernstfall schief gehen kann und dann keine kostenlose Reparatur übernommen wird, sieht die Sache anders aus.

    Ok , das hatte ich noch nicht gehört , das der Hersteller ein Update anbietet und die Folgen für das Update auf die Nutzer abwälzt, sprich das Freundliche und den kunden sich selbst überlässt.
    Ob dann Renault eine gute Wahl ist ? Aber die anderen sind da alle nicht besser , ich denke da an den Abgasskandal und die Folgen.

    Ein Leihfahrzeug ist übrigens eine freiwillige Sache des AH, Anspruch besteht nur über die Mobilitätsgarantie, wenn das Fahrzeug über Renault eingeschleppt wurde ;) .

    Ich hatte mit meinem R19 einen Fall , ins Freundliche und beim zusammenbauen hatten die wohl murks gemacht = nicht mein Fehler also Leihwagen .
    Das es jetzt so geregelt ist scheint ggf von Autohaus zu Autohaus anders geregelt zu sein .



    Schönen tach an alle


    Don Flens

    Wenn ich meinen Wagen zur Inspektion oder zum reparieren ind freundliche bringe und die mir auf wunsch das Update mit einspielen haben die ja auch zu haften wenn was kaputt geht.
    Sollte mein Fahrzeug dann nicht einsatzbereit sein durch einen "Fehler" vom freundlichen ... sollte eigendlich ein Ersatzfahrzeug dabei herrausspringen , denn der Fehler ist ja nicht durch dich entstanden. Ich glaube das fällt dann unter Gewährleistung und Mobilitätsgarantie. Je nach Vertrag mit dem freundlichen .
    Und wenn das RLink defekt ist muss es ersetzt oder repariert werden. Wenn dann Bestandteile des Kaufvertrages nicht mehr erfüllt sind (da sollte man seinen Rechtsvertreter des Vertrauens mal Fragen ) muss das freundliche dafür Haften , also den vorherigen funktionierenden Zustand wieder herstellen. Wenn es dabei Ärger gibt sollte das freundliche diesen möglichst klein halten , da der Fahrzeugbesitzer wohl als Kunde gehalten werden sollte für den nächsten Wagen.....



    Soweit zur Theorie und nun schlägt die Realität wieder grausam zu


    Gruß Don Flens