Beiträge von Willi-Wesel

    Wie ich schon berichtete, habe ich das Problem mit den fehlenden LED Blinkern sowie der nicht vorhandenen Beleuchtung der Kosmetikspiegel dem Händler erst telefonisch gemeldet. Man zog sich auf die Fussnote der Preisliste "Änderung vorbehalten" zurück.
    Danach habe ich es dem Händler schriftlich gemeldet und um schriftliche Stellungnahme gebeten.
    Auf nachfrage am 29.12.2015 erhielt ich die Information, dass man es an Renault weitergeleitet habe und auf Antwort wartet.
    Mitte Januar könnte ich mit Antwort rechnen.


    Bin gespannt, was dabei herauskommt.


    Allerseits noch ein gutes Hinübergleiten ins Neue Jahr

    Zum Thema "Änderungen vorbehalten" würde ich interpretieren, dass sich das auf zukünftige Änderungen in der Ausstattung bezieht, man also immer von der aktuellen Preisliste ausgehen darf.


    Etwas anderes könnte gelten, wenn es den Vermerk "Irrtümer vorbehlaten" gäbe. Das ist aber nicht der Fall.


    Von daher rechne ich mir eigentlich gute Chancen auf eine kostenlose Nachbesserung (Beleuchtete Kosmetikspiegel) bzw Minderung bzgl. der LED Blinker aus.
    Wenn ich das richtig sehe, hat Renault für alle Kadjar Modelle keine Beleuchtungseinheiten mit LED Blinkern für die Front und das Heck verfügbar. Folglich wird man da auch nichts austauschen bzw nachbessern können, es sei denn, es befindet sich etwas derartiges in der Entwicklung.


    Aber wie schon vorher berichtet: Ich warte jetzt auf die schriftliche Stellungnahme des Händlers bzw. von Renault, und werde die Sache dann von einem Spezialisten für Autokaufrecht bewerten lassen.
    (Der hat im November meinen Rücktritt vom Kaufvertrag eines FORD Kuga erfolgreich durchgestzt).

    Auch ich habe beim Händlers die fehlende Kosmetikspiegelbeleuchtung bemängelt. Man teilte mir ein paar Tage später mit, dass das bei allen XMOD Modellen so sei. Renault lehne einen Austausch jedoch ab, weil sich Renault auf das Kleingedruckte im Fuss der Preisliste "Änderungen vorbehalten" beruft.


    Man sagte mir auch, dass es ab Januar 2016 neue Preislisten geben wird, wo das korrigiert sein wird.
    Meine Preisliste vom 1.6.2015 weist die beleuchteten Innenspiegel genauso aus, wie die z.Zt. auf der Homepage von Renault verfügbare.


    Ich habe das nun schriftlich zusammen mit den nicht verbauten LED Blinkleuchten bemängelt und um schriftliche Stellungnahme des Händleres bzw. durch Renault Deutschland gebeten.


    Falls Renault eine Nachbesserung oder Minderung ablehnt, werde ich zunächst einen Rechtsanwalt bitten, die Angelegenheit dahingehend zu prüfen, ob man auf Grund des Vermerks "Änderungen vorbehalten" Anprüche stellen kann.