Soweit ich weiß, müssen solche Garantie Ansprüche regulär innerhalb der ersten 3 Monate reklamiert werden, danach ist das kostenpflichtig. Ist aber auch immer eine Sache des Autohauses, wie service-bereit die gegenüber dem Kunden stehen.
Beiträge von Schibbahner
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Bei mir war nie einer drauf, ich hasse Aufkleber jeglicher Art am Auto
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Mein AH kippt aber noch fleißig ELF rein, habe Mitte Februar bei der Wartung außer der Reihe mitmachen lassen. -
Habe es heute mal getestet, ich habe keine Verzögerung.
Bei mir ist grundsätzlich Bluetooth am Handy ausgeschaltet, erst wenn ich im Auto sitze, schalte ich es ein. Vielleicht hat es damit zu tun, dass die Verbindung grundsätzlich neu aufgebaut wird. -
Die regelmäßige Wartung in einer Renault Vertragswerkstatt ist natürlich die Grundvoraussetzung, dass man Anspruch darauf hat.
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Die Mobilitätsgarantie hat mit der Wartung nichts zu tun, diese greift, wenn das Fahrzeug im Rahmen der Garantie Probleme verursacht. Steht aber auch alles in den Rahmenbedingungen der Mobilitätsgarantie.
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@Pogo23:
Wie schon bereits nachgefragt, nenne uns diesbezüglich bitte die Quelle!Das hier liest sich meiner Meinung nämlich anders:
https://www.focus.de/finanzen/…ab-heute_id_11690468.html
https://www.computerbild.de/ar…assenverkehr-8290304.html
https://www.bundesrat.de/Share…_blob=publicationFile&v=1Insbesondere unter Punkt 6 im PDF Dokument des Bundesrates steht (Zitat):
Derart weitgehende Nutzungseinschränkungen erscheinen angesichts der weiten Verbreitung von Smartphones sowie auch zum Beispiel von Navigationsgeräten mit entsprechenden Funktionen unverhältnismäßig.
Es wird daher vorgeschlagen, das vorgesehene Verbot auf die Nutzung der entsprechenden Gerätefunktionen (zum Beispiel entsprechende Smartphone-Applikationen) zu begrenzen. -
@Marc Kadjar:
Ich komme auch vom Megane4, der Grund war in erster Linie, dass meiner so einige Kinderkrankheiten hatte, die Renault seit der Markteinführung Januar 2016 bis zum heutigen Tage nicht in den Griff bekommt. Zum guten Schluss war es dann das häufig auftretende Problem beim TCe120, dass die Stirndeckeldichtung undicht war und der Motor raus musste. Optisch fand/finde ich den Megane4 das schönste Fahrzeug in seiner Klasse. -
Woher hast Du denn diese Info genau?
Nach wie vor wird in allen bekannten Quellen im Netz ausschließlich die Nutzung untersagt, bei gleicher Strafe, wie Du sie genannt hast. Selbst unter der Suche "Neues Gesetz" wird nichts angezeigt.
Mal abgesehen davon, sind wir in Deutschland eines der Länder, wo die Strafe noch am geringsten ausfällt. -
Ich glaube, weder noch, @snakebody meinte wohl, zwischen Betamax und Video2000 wäre eher VerHandlungsSache
@snakebody:
Bitte keine Gags mehr in diese Richtung, die ganz Alten haben gerade Orientierungsprobleme.
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Wenn Du bzgl. der Mobilitätsgarantie noch was erreichen kannst (bzgl. kostenlosem Leihwagen), oder aber Deine Mitgliedschaft im ADAC den Transport in Deine Werkstatt nach Wahl beinhaltet (also einen Renault Vertragspartner), dann ist das eigentlich ein gutes Angebot.
Kann ja sein, dass Dein Händler Dir diesen zusagt, wenn dem so ist, schriftlich mit auf den Kaufvertrag und zuschlagen.